top of page
AutorenbildMartin Erb

Lenkerausbildung Next


Bild: Volvo Trucks Deutschland


Mit Hilfe der DashCam gezielter und wirkungsvoller ausbilden.

 

Dashcams werden häufig als Spielerei, manchmal als Ärgernis, aus datenschutz- rechtlicher Sicht aber stets als problematisch eingestuft. Mit Einführung der DSVGO (Datenschutzgrundverordnung innerhalb der EU), die von der Schweiz inhaltlich nahezu vollständig übernommen wurde, haben alle Länder auch Regeln für die Nutzung von Dashcams formuliert.


Die Schweiz erlaubt Dashcams verkehrsrechtlich, sofern sie nicht das Sichtfeld des Lenkers beeinträchtigen. Aus der Perspektive des Datenschutzes wird die Nutzung jedoch – trotz der grundsätzlichen Erlaubnis des Betriebs – wieder eingeschränkt.

Da eine Dashcam den Strassenverkehr und somit in der Regel auch ungefragt andere Personen, Nummernschilder oder Fahrzeuge filmt, kommt das Schweizer Datenschutzgesetz ins Spiel. Dieses verbietet nämlich grundsätzlich die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund.


Zudem ist bei vielen Kameras auch der Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht gegeben, da diese wahllos Daten von Personen aufzeichnen können, die sich im Aufnahmebereich der Dashcams aufhalten. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit sieht jedoch vor, dass nur jene Daten beschafft und bearbeitet werden dürfen, die geeignet und objektiv gesehen erforderlich sind, um ein (legitimes) Ziel zu erreichen.


Wir von RiskGuard möchten die Technologie für die gezielte Weiterbildung von Fahrzeuglenkern nutzen, um Unfälle zu vermeiden. Mithilfe von Aufzeichnungen kritischer Situationen oder vom Verhalten an gefährlichen Stellen können Instruktoren zielgerichtet Lenker nachschulen. Die Folge sind weniger Unfälle, weniger Verletzte, niedrigere Schadenskosten, weniger Ärger und Verwaltungsaufwand.


Um Anforderungen des Datenschutzgesetzes gerecht zu werden, sollte eine Kamera mit datenschutzfreundlicher Technologie genutzt werden. Hierzu gehören u.a. ein Beschleunigungssensor, der die Kameraaufzeichnung nur im Ereignisfall auslöst und das Filmen von unbeteiligten Personen weitestgehend verhindert.


Technisch möglich ist auch ein Schreibschutz, der es nur Behörden den Zugriff auf die Daten ermöglicht, um den Unfallhergang klären zu können.

Dahinter verbirgt sich der Gedanke, die Aufnahmen aus der Dashcam für die Beweisführung vor Gericht zu nutzen, um die Schuldfrage bei Unfällen klären zu können.


Doch es ist Vorsicht geboten: Wer Dashcams einbaut ohne den Einsatz vorher genau zu regeln, ohne die Mitarbeitenden mitzunehmen und ohne sich um den Datenschutz zu kümmern, der könnte unangenehm überrascht werden. Denn Flottenbetreibern, die es mit diesen Punkten nicht so genau nehmen, drohen saftige Bussen, wenn ihr sorgloser und unbedachter Umgang mit den kleinen Kameras zur Anzeige gebracht wird - etwa durch unzufriedene oder ehemalige Mitarbeitende.


Jüngstes Beispiel aus Deutschland: Die Hessische Datenschutzbehörde hat in einem Bescheid an einen Flottenbetreiber festgestellt, dass der Betrieb seines Dashcam Systems rechtswidrig war. Da die Bussgelder bis 4 % des Jahresumsatzes des gebüssten Unternehmens hoch sein können, wir klar, dass es sich hier um kein Bagatellfall handelt.


Darauf angesprochen, bestätigen die Spezialisten der Kanzlei F.E.L.S. in Bayreuth - Dr. Tom Petrick, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Christian Becker, Spezialist für Datenschutzrecht, dass Verfahren im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSCVO) kompliziert und langwierig sind und schnell bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) gehen können.


Neben den Bussen drohen somit auch hohe Verfahrenskosten, da derartige  Verfahren langwierig und teuer werden, wenn sie sich über mehrere Instanzen und mehrere Jahre ziehen. Das dürften insbesondere viele kleinere und mittlere Unternehmen kaum stemmen können.


Daher gilt es, entsprechend vorzubeugen. „Es ist kompliziert, aber alles lösbar", sagt Anwalt Dr. Petrick, der Flottenbetreibern die Ängste nehmen möchte.


Seine Kernbotschaft: ,,Wir gehen davon aus, dass sich Dashcams rechtskonform einbauen und gewinnbringend nutzen lassen. Es gelte dabei nur, einige Spielregeln zu beachten. Manche Unternehmen legten - wie in der Speditions-branche nicht unüblich - einfach hemdsärmelig los. Ein Vorgehen, das in dem Fall fatale Folgen haben kann.“


Durchdacht statt überstürzt, lautet daher die Devise. Worauf kommt es also an, wenn ein Unternehmen Dashcams einsetzen möchte, um daraus Schlüsse zum Fahrverhalten zu ziehen und Ansätze für ein gezieltes Training zu erhalten? 


Der Einsatz von Dashcam-Systemen muss bedacht und vor allem streng zweckbezogen erfolgen, erläutert Fachanwalt Petrick. "Ein Betreiber müsse sich intensiv damit auseinandersetzen, mit welcher Begründung er die Kameras einsetzen möchte und darauf achten, dass der Einsatz dieser Begründung entsprechend erfolgt, was ein sinnvoller Zweck ist!“


Ein sinnvoller Zweck im Rahmen eines ganzheitlichen Riskmanagement-Konzepts zur Schadenprävention ist die Nutzung der Daten für Schulungszwecke. ln diesem Fall wäre es möglich, dass die Kameras kritische Fahrsituationen aufzeichnen, die hinterher der Instruktor für punktgenaue Coachings mit den betroffenen Lenkern nutzen kann. 


Da nur der Instruktor die Aufnahmen verwenden darf, wäre hiermit gleich der Einsatz der berechtigten Personen eingegrenzt. Auch das ist eine der Voraussetzungen für einen rechtskonformen Betrieb. 


Zwei weitere Punkte sind unabdingbar: Datenschutzmanagement und und die Rechte der Mitarbeitenden. „Ohne die eigenen Leute mitzunehmen, gehe es nicht“, betont Petrick. Doch auch bei diesem Punkt versucht er Unternehmen die Ängste zu nehmen. "Mit etwas Fingerspitzengefühl ist die Arbeitnehmerseite dabei - hat sie doch selbst ein Interesse an einer sicheren Fahrweise, Prävention und Gesundheitsschutz."

Erste praktische Erfahrungen bestätigen den ungeheuren Nutzen eines derartigen Trainingskonzeptes.


Im Rahmen eines Pilotprojekts in einer mittelständischen Spedition sind die Ergebnisse mehr als überzeugend ausgefallen. „Die festgestellten Auffälligkeiten hätten sich im Coaching - Zeitraum um 75 Prozent (von 318 auf 79 kritische Fahrsituationen) reduziert“, sagt der Prokurist einer Spedition, die in dem Zusammenhang ungenannt bleiben möchte.


"Die Dashcam-Technologie in Verbindung mit dem aktiven Coaching ist für uns eine große Innovation. Dieses Konzept hilft uns, dass unsere Fahrer sicherer auf den Straßen unterwegs sind", erklärt der Prokurist. Das zeigt für ihn das Potenzial dieser digitalen Begleiter. Für ihn sind sie kein Fluch, sondern ein Segen.


6 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Commentaires


bottom of page